Steuern

Sie lieben es einfach?

Wir auch. Engagieren Sie deshalb einen Spezialisten der Ihre Interessen vertritt. 

Grundsätzlich gilt in Spanien, dass sich der Bürger selber über seine Steuerpflicht informiert und Steuererklärungen sowie Änderungen vornimmt.
Grundsätzlich gibt es 3 Steuerklassen, die ausländische Immobilien-Besitzer betreffen, sofern Sie die Immobilie ohne Einkommens-Absicht halten:

a) Gemeinde-Grundsteuer (I.B.I.)
b) Staatl. Steuer bei Eigennutzung ohne Einkommens-Erzielung
c) Vermögenssteuer ab 700.000 Euro

Während Sie Ihre Zeit auf Mallorca geniessen, erledigt Smart Servicios die Formalitäten und die Wahrung von Fristen.

Smart Servicios

Steuererklärung für unvermieteten Zweitwohnsitz

Steuererklärung M 210 – verpflichtend auch ohne Einkommensabsichten

Sie haben sich verdient, Spanien und sein tolles Klima einfach nur zu genießen. Lassen Sie die jährliche Steuererklärung durch uns erledigen und sparen Sie sich so Zeit und Nerven. Wir bereiten die Steuer automatisch in jedem Jahr für Sie vor und informieren Sie bequem per Mail vorab.  Nutzen Sie wie viele unserer Kunden weiterhin unseren effizienten und kundenorientierten Service, wie Sie es gewohnt sind sprechen alle Ansprechpartner deutsch und stehen Ihnen jederzeit für Ihre steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Was wir für Sie erledigen?

  • Berechnung und Kontrolle der jährlichen Steuerlast
  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung beim staatlichen Finanzamt (AEAT)

Die Steuererklärungen sind immer bis Ende des Folgejahres für das Vorjahr einzureichen, zum Beispiel 2019 bis spätestens Ende 2020!

Wie funktioniert es?

Im ersten Quartal des Jahres werden die Steuererklärungen vorbereitet und abgegeben. Die Zahlung der Steuer erfolgt automatisch per Bankeinzug von einem spanischen Bankkonto.

Als Grundlage der Berechnung dient der Grundsteuerbeleg (IBI) Ihrer Gemeinde. 

 
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Vermögenssteuer Mallorca

  • Sie sind Steuerzahler in Deutschland?
  • Sie sind Eigentümer von einer oder mehrerer Immobilien in Spanien?
  • Sie haben die Immobilie aufwendig saniert?
  • Der Wert Ihrer Immobilien übersteigt 700.000 pro Eigentümer?
Die Vermögenssteuer wurde 2012 in Spanien wieder eingeführt. Es gelten für Nichtresidente Freibeträge von 700.000 €. Sollten Sie hiervon betroffen sein, geben Sie uns bitte separat Bescheid.    
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Gemeindeabgaben (I.B.I. Grundsteuer, etc)

Gemeindesteuern Ihrer Mallorca-Immobilie (IBI Grundsteuer, Müllabfuhr, Müllverbrennung):

 

Als Allererstes sollten Sie sich persönlich nach dem Immobilienkauf darum kümmern, dass die Gemeinde von dem Eigentümerwechsel informiert wird! Die Umstellung erfolgt per Kalenderjahr und kann zeitintensiv sein. Die Gemeinde erstellt eine Rechnung und stellt diese per Post (normalerweise nach dem Sommer) in Spanien zu. Sie müssten dann mit diesem Zahlbeleg (Muster anbei) bei einer spanischen Bank die Zahlung vornehmen. Lastschriftverfahren ist möglich, allerdings muss man dafür auch persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.

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Wertzuwachssteuer Gemeinde
„Plusvalía“ berechnen

Wertzuwachssteuer „Plusvalía“ Gemeinde
Eine weitere Steuer ist die Plusvalía, die der Verkäufer innerhalb eines Monates nach dem Notartermin an die Gemeinde zu zahlen hat.
Bei Nichtzahlung dieser Steuer durch den Verkäufer (obwohl vertraglich geregelt) kann die Gemeinde Ihre Ansprüche sekundär an der Immobilie anmelden. Daher gehen die meisten Käufer her und behalten diesen Betrag vom Verkaufspreis direkt ein.

Im Vorfeld muss der Verkäufer bei seiner Gemeinde den Betrag anfragen (folgende Eckdaten zur Hand haben (Kaufdatum, Verkaufsdatum).

Gerne berechnen wir Ihnen diese Steuer. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

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Steuerrückerstattung nach Verkauf

3 % Wertzuwachssteuer-Einbehaltung bei nichtresidenten Verkäufern
Wenn der Verkäufer nichtresident ist, ist das Finanzamt besorgt, dass der Verkäufer nicht seiner Steuerpflicht nachkommt und möglicherweise „vergisst“ seine Wertzuwachs-Steuererklärung zu machen. Von daher verpflichtet das Finanzamt den Käufer, einen Pauschalbetrag von 3 Prozent gleich von der Kaufsumme einzubehalten und abzuführen.

Die Verkäufer haben nach dem Notartermin die Pflicht/ Möglichkeit den Verkauf mittels Steuererklärung zu erklären – ggf. erhält der Verkäufer dann eine Teil-Erstattung dieser 3 % Einbehaltung. Bei dieser Steuererklärung können Kosten (Maklerhonorar, Sanierungskosten) den Gewinn schmälern und die Steuer somit geringer ausfallen.

Kann der Verkäufer belegen, dass er in Spanien steuerpflichtig „resident“ ist, entfällt diese Einbehaltung. Sollte der Verkäufer in Spanien resident sein, können Sie auf die Einbehaltung der 3% verzichten. Dafür müsste der Verkäufer Ihnen VOR dem Notartermin ein aktuelles Zertifikat vom Finanzamt vorlegen, dass er in Spanien resident ist. Wichtig ist, dass auf dem Zertifikat die Katastereferenz vermerkt ist (07027a012003700000XD) .

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Egal was oder wen Sie in Mallorca benötigen. Wir helfen Ihnen, Ihre behördlichen, steuerrechtlichen und Immobilienangelegeheiten unkompliziert zu regeln.

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