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Kauf Immobilien Mallorca

Sie möchten eine Immobilie auf Mallorca kaufen? Wir geben Ihnen gern Tips, die Sie beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca beachten müssen. Oder Sie nutzen einfach unseren Komplettservice und vereinbaren ein kostenfreies Info- und Erstgespräch. Wir sind gern für Sie da.

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Kaufabwicklung Immobilien Mallorca

Bezüglich der Kaufabwicklung erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und kalkulieren für Sie unsere Servicedienstleistung.
Wenn Sie daran Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte über das unten stehende Formular.

Bitte lesen Sie folgende Anmerkungen aufmerksam durch:

Damit Sie am Notartermin einen sauberen Eigentümerübergang haben, sollten wir uns im Vorfeld bestehende Lasten, Schulden, Grundsteuer 2016 und sonstige Vereinbarungen anschauen. Oft ist es die beste Lösung gleich am Notartermin einen Einbehalt zu vereinbaren, d.h. dem Verkäufer weniger auszuzahlen damit XYZ direkt beglichen wird und nicht auf Sie oder Ihre Immobilie zurückfällt. Einige Regelungen werden im Optionsvertrag festgehalten, andere Regelungen führen wir mit auf. Bitte nennen Sie uns die jeweiligen Vereinbarungen und Nebenabsprachen.

Einbehalt Kosten für eingetragene Lasten
Der Verkäufer verpflichtet sich eine lastenfreie Immobilie an Sie zu verkaufen. Von daher müssen alle Lasten aus dem Grundbuch gelöscht werden. Wenn Hypotheken oder andere Lasten im Grundbuch stehen, wird im Vorfeld abgefragt was noch offen ist und am Notartermin einbehalten/bezahlt. Die Kosten für die Austragung aus dem Grundbuch trägt der Verkäufer (Übergabe lastenfreies Grundbuch). Auch sollte der Notarvertrag beinhalten, dass die Immobilie frei von Mietern oder Besetzern verkauft wird.

3 % Gewinnsteuer-Einbehalt bei nichtresidenten Verkäufern
Sollte der Verkäufer nichtresident sein und möglicherweise „vergessen“ seine Wertzuwachs-Steuererklärung (Plusvalia) zu machen, werden Sie als Käufer für die Einzahlung dieser Summe verpflichtet.

D.h., Sie behalten noch am Notartermin die Summe im „kleinen Treuhandauftrag“ ein und zahlen die Steuer im Namen vom Verkäufer beim Finanzamt ein. Die Verkäufer haben nach dem Notartermin die Pflicht / Möglichkeit, den Verkauf mittels Steuererklärung zu erklären – ggf. eine Teil-Erstattung dieser 3 % Einbehaltung zu bekommen. Kann der Verkäufer belegen, dass er in Spanien steuerpflichtig „resident“ ist, entfällt dieser Einbehalt. Sollte der Verkäufer in Spanien resident sein, können Sie auf den Einbehalt der 3% verzichten. Dafür müsste der Verkäufer Ihnen VOR dem Notartermin eine aktuelles Zertifikat vom Finanzamt vorlegen, dass er in Spanien resident ist. Wichtig, auf dem Zertifikat muss die Katastereferenz (20 Ziffern) vermerkt sein.

Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalia) Gemeinde
Eine weitere Steuer ist die Plusvalia, die der Verkäufer innerhalb eines Monates nach dem Notartermin an die Gemeinde zu zahlen hat.
Bei Nichtzahlung dieser Steuer durch den Verkäufer (obwohl vertraglich geregelt) kann die Gemeinde Ihre Ansprüche sekundär an der Immobilie anmelden. Hier könnte man im Vorfeld diese Steuer berechnen lassen und dann direkt einen Einbehalt machen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
>> Sie sollten pauschal mindestens zwischen 2000 € und 5000 € ansetzen, aber das Beste ist, den genauen Betrag vor dem Notartermin von der Gemeinde ausrechnen zu lassen.

Gemeindesteuern und Grundsteuer (IBI)
Laut Gesetz ist der Verkäufer für die Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde für das laufende Kalenderjahr verantwortlich.
In der Praxis werden diese Gemeindegebühren proportional aufgeteilt.
Da die Gemeindesteuern aber meistens erst im Herbst berechnet werden, kann keiner genau sagen wie hoch der Betrag sein wird. Als Orientierung sollte der Betrag vom Vorjahr dienen.
Letzteres ist eine private Vereinbarung zwischen den Parteien- Bitte sprechen Sie dieses mit dem Verkäufer ab.

Grundsteuer zahlbar 1 Monat nach Notartermin
Die Grundsteuer muss innerhalb von 1 Monat nach Notartermin beim Finanzamt eingezahlt werden. Unmittelbar nach dem Notartermin fallen Kosten an. Notare, Grundbuchämter usw. müssen bezahlt werden.

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Bankkonto Mallorca anmelden

Gerne sind wir Ihnen bei der Eröffnung eines spanischen Girokontos behilflich.
Aus langjähriger Erfahrung empfehlen wir unseren deutschen Kunden immer die Banken, die auf deutsche Kunden gut vorbereitet sind.

Viele Vertragsunterlagen und das Internet-Banking werden in deutscher Sprache angeboten.

 

Service Girokonto
Mit unserem Service sparen Sie sich eine weitere Anreise (das persönliche Erscheinen in der Filiale ist normalerweise VOR der Kontoeröffnung notwendig) und Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung bei der Auswahl der geeignetsten Bank für Nichtresidente.

Deutschsprechende Bankangestellte
Die Mitarbeiter der Filiale, die wir für Sie auswählen, können sogar auf deutsch mit Ihnen kommunizieren, so dass Sie eine perfekte Betreuung für Ihr spanisches Konto genießen und sich in dieser Angelegenheit nicht mit dem Wörterbuch rumschlagen müssen.

Vorzugskonditionen
Außerdem genießen Sie dann als Kunde automatisch Vorzugskonditionen, die wir über Smart Finance, www.smartfinance.es, ausgehandelt haben.

Zum Beispiel zahlen Sie für eine Scheckausstellung maximal 150 Euro pro Scheck. Andere Banken bitten hierfür richtig zur Kasse und berechnen bis zu 0,4 % der Ausstellungssumme (je 100.000 € Scheck – 400 € Gebühr). 

Girokonto Tarif/e
Die Bank bietet Ihnen neben dem Standardkonto (32 € halbjährlich, kostenpflichtigen Buchungen, kostenpflichtige Bankkarte) noch ein Pauschaltarif an.

Flatrate: Wenn Sie sich innerhalb des Pakets bewegen haben Sie keine zusätzlichen Kosten für Kontoführung, Bankkarten, Überweisungen, usw. 

 

Unsere Servicegebühr

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per konto@smart-servicios.com .
Nach Auftragsbestätigung werden wir Ihnen umgehend die für das Girokonto notwendigen Formulare zusenden und uns umgehend (circa 1-2 Tage) um die Kontoeröffnung kümmern. Im Anschluss erhalten Sie die IBAN Bankverbindung Ihres spanischen Bankkontos genannt. Bitte beachten Sie, dass erst durch Ihren persönlichen Besuch der Filiale in Palma (Frist: 1 Monat nach Eröffnung) das Girokonto vollständig aktiviert wird (Onlinebanking, Bankkarten, Überweisungen, Abbuchungen).

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SEPA Abbuchung Mallorca einrichten

Die Gemeindesteuern werden traditionell bar auf der Gemeinde eingezahlt. Seit einigen Jahren kann aber auch ein automatisches Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) eingerichtet werden. Der Vorgang hört sich einfach an, ist aber in der Praxis oft ein kleiner Stolperstein.
Service Einrichtung Lastschrifteinzugsverfahren.

Ein weiterer Service, den wir Ihnen anbieten können, ist das Lastschrifteinzugsverfahren für die Folgejahre einzurichten. Was sich für Sie vielleicht einfach anhört ist in Spanien relativ kompliziert, da man zunächst ein spezielles Bankzertifikat einholen muss und dann persönlich die Gemeinde aufsuchen muss. Wenn Sie wünschen, dass wir das für Sie erledigen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus.

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mehr Leistungen von uns

Egal was oder wen Sie in Mallorca benötigen. Wir helfen Ihnen, Ihre behördlichen, steuerrechtlichen und Immobilienangelegeheiten unkompliziert zu regeln.

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