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Loslassen kann schwerfallen, gerade wenn es sich um Ihre Mallorca-Immobilie handelt.
Wir helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um den Verkauf. Besonders bei den rechtlichen uns steuerlichen Themen sind wir im Thema. Lesen Sie unsere Tips rund um den Verkauf von Immobilien auf Mallorca.
Ein Immobilienverkauf auf Mallorca sollte gut vorbereitet sein und alle Unterlagen gut sortiert und vollständig bei den Behörden beantragt und eingereicht werden. Fehler können bei einem Immobilienverkauf schnell teuer werden. Deshalb verlassen Sie sich auf uns und unsere langjährige Erfahrung. Möchten Sie wissen, was unser Service Immobilienverkauf Mallorca kostet, kontaktieren Sie uns bitte mit untenstehenden Formular oder rufen uns an. Wir gehen mit Ihnen Ihre nötigen Schritte durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Verkauf von A-Z.
Was ist bei einem Immobilienverkauf auf Mallorca zu beachten?
Welche Steuern fallen beim Verkauf an?
Lesen Sie auch unsere folgenden Tips rund um den Hausverkauf auf Mallorca.
3 % Wertzuwachssteuer-Einbehaltung bei nichtresidenten Verkäufern
Wenn der Verkäufer nichtresident ist, ist das Finanzamt besorgt, dass der Verkäufer nicht seiner Steuerpflicht nachkommt und möglicherweise „vergisst“ seine Wertzuwachs-Steuererklärung zu machen. Von daher verpflichtet das Finanzamt den Käufer, einen Pauschalbetrag von 3 Prozent gleich von der Kaufsumme einzubehalten und abzuführen.
Die Verkäufer haben nach dem Notartermin die Pflicht/ Möglichkeit den Verkauf mittels Steuererklärung zu erklären – ggf. erhält der Verkäufer dann eine Teil-Erstattung dieser 3 % Einbehaltung. Bei dieser Steuererklärung können Kosten (Maklerhonorar, Sanierungskosten) den Gewinn schmälern und die Steuer somit geringer ausfallen.
Kann der Verkäufer belegen, dass er in Spanien steuerpflichtig „resident“ ist, entfällt diese Einbehaltung. Sollte der Verkäufer in Spanien resident sein, können Sie auf die Einbehaltung der 3% verzichten. Dafür müsste der Verkäufer Ihnen VOR dem Notartermin ein aktuelles Zertifikat vom Finanzamt vorlegen, dass er in Spanien resident ist. Wichtig ist, dass auf dem Zertifikat die Katastereferenz vermerkt ist (07027a012003700000XD) .
Der Verbraucher muss vor der Wahl seiner Immobilie über die Energieeffizienz seiner Immobilie informiert werden.
Spätestens zum Notartermin, muss ein Energiezertifikat vorgelegt werden.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir vermitteln Ihnen einen Energietechniker.
Wertzuwachssteuer „Plusvalía“ Gemeinde
Eine weitere Steuer ist die Plusvalía, die der Verkäufer innerhalb eines Monates nach dem Notartermin an die Gemeinde zu zahlen hat.
Bei Nichtzahlung dieser Steuer durch den Verkäufer (obwohl vertraglich geregelt) kann die Gemeinde Ihre Ansprüche sekundär an der Immobilie anmelden. Daher gehen die meisten Käufer her und behalten diesen Betrag vom Verkaufspreis direkt ein.
Im Vorfeld muss der Verkäufer bei seiner Gemeinde den Betrag anfragen (folgende Eckdaten zur Hand haben (Kaufdatum, Verkaufsdatum).
Gerne berechnen wir Ihnen diese Steuer. Füllen Sie dafür unser Formular für den Rückrufservice aus.
Die Umstellung der Versorger in Spanien ist alles anderes als ein Zuckerschlecken. Die meisten Anbieter sehen ein persönliches Vorsprechen vor und dieses ist dann natürlich auf spanisch. Damit die Umstellung der Versorger reibungslos und schnell funktioniert, geben Sie dies am Besten in professionelle Hände.
Auch hier können wir die Formalitäten für Sie übernehmen. Einfach mit uns Kontakt aufnehmen.
Egal was oder wen Sie in Mallorca benötigen. Wir helfen Ihnen, Ihre behördlichen, steuerrechtlichen und Immobilienangelegeheiten unkompliziert zu regeln.
Smart Servicios – Ihr Full Service Dienstleister auf Mallorca. NIE Nummer, Behördengänge für den Immobilienkauf und -verkauf, Steuern, Finanzierung und Versicherung – alles aus einer Hand.
Die beste Zeit für den Rückruf auswähen.